Leistungen Wert-Gutachten

Wert-Gutachten

Wir erstellen umfangreiche und detaillierte Wert-Gutachten. Gutachten zur Wertermittlung liefern Ihnen gesicherte Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Grundlagen einer Immobilie beim An- oder Verkauf oder bei steuerlichen Belangen. Ein Wert-Gutachten kann verschiedene Zwecke erfüllen. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Wert-Gutachten, die wir tagtäglich erstellen, vor.

Wert-Gutachten dienen unseren Kunden bei

Wert-Gutachten zu Marktwert- und Beleihungswerte

Gutachten zum Verkehrswert (Marktwert) entstehen regelmäßig nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung i. V. m. den jeweils gültigen Wertermittlungsrichtlinien gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Siehe dazu auch Kapitel Leistungsregister.

Neben Verkehrswertgutachten erstellen wir auch Gutachten für Beleihungszwecke. Sie dienen der Risikobeurteilung bei längerfristigen Kreditengagements und bei der Vergabe von Hypothekendarlehen. Weitere Einsatzgebiete unserer Gutachten sind Wertfeststellungen von Immobilienvermögen für steuerliche Angelegenheiten bei Erbschaften usw. Geht es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Gesellschaftern oder mit Behörden, erlaubt eine aktuelle oder termingerechte Wertermittlung eine neutrale Beurteilung der Rechtslage.

Gutachten zur Wertminderung oder bei Entschädigungsfällen

Gutachten zur Entschädigung und zur Wertminderung sind Spezialgebiete der Immobilienbewertung. Der Fokus liegt hier auf der merkantilen Bestimmung einer Wertminderung oder eines Wertausgleiches bei negativen Auswirkungen oder enteignungsgleichen Eingriffen durch z. B. Grundstücksrechte oder Grundstückslasten ohne Übertragung des Eigentums. Grundlage für die Enteignung von Grundstücken, Grundstücksrechten und für enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum ist Artikel 14 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Baugesetzbuch und den jeweiligen Landesenteignungsrechten.

Es gibt aber auch private Gründe für die zu bestimmende Wertminderung. Auf Grundstücken lastende Erbbaurechte und Grundstückslasten wie Nießbrauch, Reallast, Leibgedinge, Überbau und Wegerecht sind bei Wertermittlungen regelmäßig zu bewerten und auf merkantile, kaufmännische Wertminderungen oder -einflüsse zu prüfen.

Gutachten für steuerliche Belange

Gutachten für steuerliche Belange sind vielschichtig und sollen den unterschiedlichsten Steuersachen dienen. Diese Art der Vermögensfeststellung hilft beispielsweise Unternehmen mit internationaler Rechnungslegung beim Erfüllen der steuerrechtlichen Nachweise und der Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Unternehmensführung.

Nach dem Ankauf einer Rendite-Immobilie ist beispielsweise die Feststellung des abschreibbaren Gebäudewertanteils von Bedeutung. Die Finanzämter führen lediglich eine Pauschalbewertung nach dem Bewertungsgesetz durch. Dies führt vor allem bei älteren Gebäuden und/oder hohen baulichen Ausnutzungen oft zu Nachteilen für den Steuerpflichtigen.

Darüber hinaus ist auch den Grundbesitzwerten zum Einheitswert Beachtung zu schenken. Nicht immer ist sichergestellt, dass besondere immobilienspezifische Merkmale, wie Besonderheiten, nachteilige Nutzungsänderungen, Bodenbelastungen etc. berücksichtigt sind. Die Folge dessen kann sein, dass die jährliche Steuerbelastung für die Grundsteuer weit über dem liegt, was angemessen ist.

Die vorbezeichneten Aufgaben übernehmen gerne Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Aber denen fehlen häufig die fach- und immobilienspezifischen Kenntnisse. Oft greifen sie daher ebenso nur auf eine Pauschalbewertung ähnlich der Finanzämter zurück. Auch hierbei besteht die Gefahr eines jährlichen Steuerverlustes für den Steuerpflichtigen. Vertrauen Sie deswegen besser uns als Sachverständigen für Immobilienangelegenheiten. Wir wissen, was wir tun und beraten Sie in allen Belangen kompetent und freundlich.

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